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   BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03   

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https://dejure.org/2003,14424
BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03 (https://dejure.org/2003,14424)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2003 - 4 CN 3.03 (https://dejure.org/2003,14424)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2003 - 4 CN 3.03 (https://dejure.org/2003,14424)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 379
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03
    Der Senat hat jedenfalls Zweifel, ob die Bekanntmachung in der Beilage zum Amtsblatt statt im Amtsblatt selbst die Möglichkeit, von dem streitigen Regionalplan verlässlich Kenntnis zu erhalten, in unzumutbarer Weise (vgl. BVerfGE 65, 283 ) erschwert.
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03
    Zweifelhaft kann ferner sein, ob es das Interesse der Normerhaltung, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell als bedeutsam für die Auslegung von Normen angesehen wird (z.B. BVerfGE 49, 148 ; 69, 1 ; vgl. auch BVerwGE 94, 352 ) und das beispielsweise im Baugesetzbuch zur Einfügung von Vorschriften zur "Planerhaltung" (§§ 214 ff. BauGB) geführt hat, hinreichend beachtet hat.
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03
    Zweifelhaft kann ferner sein, ob es das Interesse der Normerhaltung, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell als bedeutsam für die Auslegung von Normen angesehen wird (z.B. BVerfGE 49, 148 ; 69, 1 ; vgl. auch BVerwGE 94, 352 ) und das beispielsweise im Baugesetzbuch zur Einfügung von Vorschriften zur "Planerhaltung" (§§ 214 ff. BauGB) geführt hat, hinreichend beachtet hat.
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03
    Zweifelhaft kann ferner sein, ob es das Interesse der Normerhaltung, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts generell als bedeutsam für die Auslegung von Normen angesehen wird (z.B. BVerfGE 49, 148 ; 69, 1 ; vgl. auch BVerwGE 94, 352 ) und das beispielsweise im Baugesetzbuch zur Einfügung von Vorschriften zur "Planerhaltung" (§§ 214 ff. BauGB) geführt hat, hinreichend beachtet hat.
  • BVerwG, 22.04.1994 - 9 C 456.93

    Berufung - Rücknahme - Einwilligung - Erledigung - Hauptsache -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03
    In entsprechender Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO ist nur noch über die Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 BVerwG 9 C 456.93 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 106, m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Die Frage betrifft, auch soweit es um die Erforderlichkeit der Ausfertigung des dem Landesrecht angehörenden Regionalplans geht, revisibles Recht, weil das Oberverwaltungsgericht sowohl die Notwendigkeit der Ausfertigung als auch den Rechtssatz, eine unterbliebene Ausfertigung sei einer "Heilung" oder Unbeachtlichkeit nicht zugänglich, allein auf das bundesrechtliche Rechtsstaatsprinzip stützt (vgl. Beschluss vom 11. September 2003 - BVerwG 4 CN 3.03 - juris Rn. 4; vgl. auch Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 10 CN 2.05 - BVerwGE 126, 388 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.06.2012 - 8 BN 1.12

    Anforderungen an die Verlautbarungsfunktion

    Insoweit bleibt es grundsätzlich dem Gericht des Landes vorbehalten, Streitigkeiten über den Inhalt der konkretisierenden landesrechtlichen Bestimmungen durch deren Auslegung verbindlich zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 11. September 2003 - BVerwG 4 CN 3.03 - DVBl 2004, 379 f.; Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 10 CN 2.05 - a.a.O. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2018 - 10 S 41.16

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Es ist weder vorgetragen noch bei summarischer Prüfung sonst erkennbar, dass sich Betroffene nicht mehr verlässlich Kenntnis von dem Inhalt des Aufstellungsbeschlusses und damit auch der Veränderungssperre sollten verschaffen können bzw. dass aufgrund der fehlenden Maßstabsangabe in der abgedruckten Planunterlage die Möglichkeit, von der Veränderungssperre und ihrem räumlichen Umfang verlässlich Kenntnis zu erhalten, in unzumutbarer Weise erschwert wäre (vgl. zu diesem Maßstab etwa OVG Bbg, Urteil vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE -, juris Rn. 62; BVerwG, Beschluss vom 11. September 2003 - 4 CN 3.03 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Diese Entscheidung ist ausweislich des Beschlusses des BVerwG vom 11. September 2003 (BVerwG 4 CN 3.03) mittlerweile rechtskräftig.
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22

    Kostenverteilung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach mehrfacher

    Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn ein Beteiligter die Erledigung der Sache selbst herbeigeführt hat ( BVerwG, Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2, und Beschluss vom 11.9.2003 - 4 CN 3.03 -, juris Rn. 3; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.11.2020 - 8 N 15.2460 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 16.6.2020 - 9 N 18.1591 -, juris Rn. 3; Clausing in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 161 Rn. 24).
  • OVG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 A 394/02

    Handwerkskammer, Mitgliedsbeitrag, Zusatzbeitrag, Aufgaben der Handwerkskammer,

    Der "Amtliche Anzeiger" ist indessen kein Teil des Amtsblatts, sondern als dessen Beilage eine davon gesonderte Publikation, die durch die Benennung "Amtsblatt für Brandenburg" nicht zutreffend bezeichnet wird (vgl. Beschlüsse des 3. Senats vom 9. Oktober 2002 - 3 D 81/OO.NE - LKV 2003, 96 und des 1. Senats vom 23. Oktober 2002 - 1 A 147/02.Z - LKV 2003, 521; zu den Folgen kritisch, allerdings ohne nähere Begründung BVerwG, Beschluss vom 11. September 2003 - 4 CN 3.03 - S. 3 des Beschlussabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2011 - 12 B 9.08

    Versorgungswerk für Rechtsanwälte; Erhebung von Monatsbeiträgen; verminderter

    Zur Begründung hat der Senat dabei stets auf die Zweifel hingewiesen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11. September 2003 (DVBl. 2004, S. 379) an der vorgenannten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg geäußert hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 12 S 10.10

    Rechtsanwältin; Versorgungswerk; Satzung; Nichtigkeit; Prüfungsmaßstab;

    Zur Begründung ist dabei auf die Zweifel hingewiesen worden, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11. September 2003 (DVBl. 2004, S. 379) an der genannten Rechtsprechung für das Land Brandenburg geäußert hat.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 4 BN 1.03

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Sich aus dem

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 CN 3.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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